S A T Z U N G

des
Vereins für Landeskunde im Saarland e.V.

– Stand: 09. März 2019 –

Präambel:

Die nachfolgenden Ausführungen der Satzung gelten für Frauen und Männer gleichermaßen, wobei lediglich die männliche Darstellung in der Schriftform gewählt wurde.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. Er führt den Namen „Verein für Landeskunde im Saarland e.V.“ Der Verein ist Verband der Geschichtsorganisa-tionen in der europäischen Großregion Saarland, Rheinland-Pfalz, Lothringen, Luxemburg und Wallonien.
Der Verein hat seinen Sitz in Schiffweiler. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist:
  • Interesse für die Heimatgeschichte zu wecken,
  • ihre wissenschaftliche Erforschung zu pflegen und zu publizieren,
  • die Pflege, Erhaltung und Sammlung von Kulturwerten,
  • die Förderung der Denkmalpflege.
Der Verein hat insbesondere die Aufgaben:
  • Das Interesse und Verständnis für die Geschichte und die Denkmalpflege über das Saarland hinaus, im Gesamtbereich der Großregion auf breitester Grundlage anzuregen und zu fördern,
  •  die wissenschaftliche Erforschung und die praktischen Aktivitäten in diesen Bereichen zu unterstützen und
  • die Öffentlichkeit für die Heimatgeschichte zu sensibilisieren.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, (z. B. vereinsschädigendes Verhalten, Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung usw.), kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Der Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt.

§ 5 Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich oder durch elektronische Medien unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einberufen.

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn 10% der Mitglieder dies schriftlich verlangen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht Erschienene.

Anträge zur Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:
  • Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes.
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorsitzenden und des Schatzmeisters.
  • Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins.
  • Wahl zweier Kassenprüfer alle drei Jahre sowie Entgegennahme deren Berichts.
  • Wahlen sind auch per Akklamation möglich.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stv. Schatzmeister, dem ersten und zweiten Schriftführer sowie 2 Beisitzern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, wobei je zwei von ihnen vertreten sein müssen.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheits-beschlüsse des Vorstands gebunden.

Änderung der nachgeordneten Regelwerke Geschäftsordnung und Geschäftsverteilungsplan.

Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit keine Vergütung erhalten.

§ 7 Datenschutzbelange

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten der Mitglieder hat eine hohe Priorität.

Die Richtlinien für die Verarbeitung gemäß EU-Recht (Europäische Datenschutz Grundverordnung DSGVO) und die Regelungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind einzuhalten.

§ 8 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an das Landesarchiv Saarbrücken, soweit es sich um sachliche Mittel handelt, finanzielle Mittel fallen dem Museumsverband Saar zu.

Landesarchiv Saarbrücken und Museumsverband Saar haben die ihnen zufallenden Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne ihrer Satzung zu verwenden.

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 22.09.2007 errichtet.

  1. Änderung zur Satzung: 18. März 2013
  2. Änderung der Satzung: 15. März 2014
  3. Änderung der Satzung: 19. März 2016
  4. Änderung der Satzung: 03. März 2018
  5. Änderung der Satzung: 09. März 2019